Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Gerade das Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit seiner sich stetig wandelnden Gesetzgebung und Rechtssprechung stellt für den Anwalt eine besondere Herausforderung dar. Um ein hohes Maß an Qualität in seiner anwaltlichen Beratung auf diesem Rechtsgebiet sicherzustellen, hat Herr Kollege Martinek 2009 den Fachanwaltstitel erworben.

Dabei berät und vertritt er Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Vermieter, Mieter, Grundstücks- und Immobilienverwalter.

Überdurchschnittliche Kenntnisse können Sie in folgenden Bereichen von Herrn Kollegen Martinek erwarten:

  • Miet- und Pachtverträge
  • Mieterhöhung
  • Mietrückstände
  • Mietminderung
  • Wohnungseigentum und Verwaltung
  • Eigenbedarfskündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Zwangsräumung
  • Eigentümerversammlung
  • Verwalterprobleme
  • Wohngeldabrechnungen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Kautionsabrechnungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Maklerprovisionen