CMR Frachtbrief Formular

Der CMR Frachtbrief ist eines der maßgeblichen Frachtdokumente im europäischen Straßengüterverkehr. Er ist für Transporte zu verwenden, bei denen der Absender oder der Empfänger in einem der CMR Mitgliedsstaaten sitzt.

Eine detaillierte Aufzählung der notwendigen Angaben des CMR Frachtbriefes findet sich in Artikel 6 CMR („Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr“).

Wichtige Angaben sind etwa: Absender, Empfänger, Stelle und Tag der Übernahme des Transportgutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle, Ablieferungszeit, die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre allgemein anerkannte Bezeichnung, das Rohgewicht der Sendung und Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung.

Die Angaben auf dem CMR Frachtbrief sollten möglichst genau sein.

In einem Haftungsprozess bestimmen die kleinen Details oft über Obsiegen oder Unterliegen!

Besonderes Augenmerk ist auf die Quittierung der Übernahme sowie die Quittung der Ablieferung und bei der Ausstellung an zusätzlich zur Unterschrift in Druckbuchstaben lesbare Namen zu richten:

Im Streitfall ist der Absender für den Umstand der vollständigen Übernahme des Gutes in einwandfreiem Zustand beweisbelastet, der Frachtführer muss den Beweis der vollständigen Ablieferung in einwandfreiem Zustand führen.

Wird die Übernahme ohne Vorbehalt quittiert („reine Quittung“), so wird gemäß Artikel 9 CMR vermutet, dass das Gut und seine Verpackung bei der Übernahme durch den Frachtführer äußerlich in gutem Zustand war und dass die Anzahl der Frachtstücke und Ihre Zeichen und Nummern mit den Angaben im Frachtbrief übereinstimmen.

Für die Praxis bedeutet dies, dass der Frachtführer das übernommene Gut immer überprüfen sollte, bevor er die Übernahme bestätigt. Stellt er Fehlmengen oder Beschädigungen fest, so ist dies auf dem Frachtbrief zu vermerken. Ist der Vermerk später nicht lesbar und unklar, von wem er stammt, kann das rechtliche Probleme für die beweisbelastete Partei mit sich bringen.

Nicht selten kommt es vor, dass der Frachtführer oder der Empfänger „blind“ unterschreibt. Will sich der Frachtführer im Haftungsprozess entlasten, muss er den Vollbeweis dafür erbringen, dass er eben nicht die gesamte Sendung übernommen hat oder dass die Sendung schon bei Übergabe beschädigt war. Dies gelingt nur in seltenen Fällen.

Was für den Frachtführer bei der Übernahme gilt, gilt ebenso für den Empfänger: Auch er sollte die Sendung untersuchen und, soweit etwas mit der Sendung nicht stimmt, eine entsprechende Abschreibung auf dem Frachtbrief anbringen – je detaillierter, desto besser und bitte gut lesbar!

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