Vertragsgestaltung

Schützen Sie sich vor nicht überschaubaren wirtschaftlichen Risiken! Vertragsgestaltung wird häufig unterschätzt. Haben Sie das auch schon erlebt? Versprechungen und Zusagen verschiedenster Arten bestimmen unseren geschäftlichen und privaten Alltag. Immer dann, wenn Sie Verbindliches vereinbaren, spielen Verträge eine wesentliche Rolle. Hierbei besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit – nur wenige Vertragsarten unterliegen dem Zwang zur notariellen Beurkundung. Gerade wegen der gesetzlich als Regelfall vorgesehenen Vertragsfreiheit werden die Wirkungen von Verträgen unterschätzt. Dabei sind es oft nur vermeintliche Kleinigkeiten, die den gewünschten Zweck des Vertrages ins Gegenteil verfälschen. Dies gilt sowohl im geschäftlichen, als auch im privaten Bereich.

Woran liegt das?

Selbst erfahrene Kaufleute unterschätzen langfristige Auswirkungen von Verträgen. In der Regel liegt das daran, dass geglaubt wird, man habe „alles unter Kontrolle“ und könne die Folgen schon abschätzen oder man glaubt, „es werde schon alles gut gehen“. Viele Probleme ergeben sich daraus, dass häufig davon ausgegangen wird, der Gesetzgeber habe schon alles geregelt.

Eine Investition, die sich auszahlt

Optimale Verträge und AGB verhindern aufwendige Gerichtsprozesse schon im Vorfeld. Kommt es dennoch zu Unstimmigkeiten mit Ihren Vertragspartnern, verbessern klare und einfache Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ihre Chancen auf einen gerechten Ausgleich. Beratung und konsequente Vertragsgestaltung zahlt sich aus.

Tätigkeitsschwerpunkt Vertragsrecht

Vertragsgestaltung ist ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Verträge müssen Ihre Interessen klar und eindeutig sichern. Dies gilt nicht nur für die Formulierung, sondern auch für die praktische Umsetzung. Bei solchen Regelungen gibt es erfahrungsgemäß weniger Streit.

Gesetze und Formularverträge berücksichtigen nur Standards. Ob das für Sie ausreicht, prüfen wir gerne. Wir prüfen Ihre Verträge oder entwerfen für Sie etwas Neues, auf das Sie Ihre Zukunft aufbauen können.

Im Beratungsgespräch wird mit Ihnen gemeinsam ermittelt, was Sie vertraglich benötigen und was rechtlich zulässig ist. Im zweiten Schritt erarbeiten wir für Sie besondere Vertragsbestimmungen, Nachträge und Ergänzungen zu Verträgen und gerne auch ganze umfangreiche Vertragswerke, damit Ihre Geschäfte auf einem sicheren Fundament stehen. Wir zeigen Ihnen die Chancen, aber auch die Risiken auf. So wissen Sie bei der Ratifizierung genau, was Sie unterschreiben und welche Folgen das für Sie haben kann.

Aus zahlreichen Prozessen auf dem Gebiet des Wirtschafts-, Versicherungs- und Arbeitsrechts kennen wir die Schwachstellen von Verträgen und greifen auf eine jahrzehntelange Sammlung von Vertragswerken zurück. Wir finden die optimale Balance aus der Verfolgung Ihrer geschäftlichen Interessen Ihrer optimalen Absicherung. Neueste Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung werden berücksichtigt.

Besonderheiten für Firmen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geschäftsführer und Unternehmen sind kaufmännisch verpflichtet, Risiken zu erkennen, abzuwälzen oder selbst zu tragen. Die Verantwortung für diese unternehmerischen Entscheidungen setzt die genaue Kenntnis der Risiken voraus. Dabei helfen wir Ihnen.

Die Bedeutung von AGB im kaufmännischen Verkehr ist herausragend. Mit passgenauen AGB lassen sich Ansprüche gegen Sie und Ihre Firma im Vorfeld minimieren oder ausschließen. In der Regel wird versucht, Risiken so weit wie möglich auf Vertragspartner auszulagern oder diese in bestimmten Umfängen über Versicherungen abzudecken. Wir helfen Ihnen gerne auch bei der wirtschaftlichen Entscheidung darüber und der Erkennung der rechtlich zulässigen Grenzen.

Anpassung an rechtliche und wirtschaftliche Veränderungen

Bestehende Verträge, vor allem AGB, bedürfen in regelmäßigen Abständen einer kritischen Überprüfung. AGB unterliegen der Klauselkontrolle der §§ 305 ff. BGB, das bedeutet, dass Gerichte Vertragsbestimmungen für unwirksam erklären können, wenn diese gegen Grundgedanken des Gesetzes oder andere rechtliche Vorgaben verstoßen. Die Rechtsprechung ist ständig im Fluss. Klauseln, die vor einem Jahr noch als wirksam angesehen wurden, können heute schon unwirksam sein. Ein Risiko, das insbesondere im Hinblick auf die Haftung nicht unterschätzt werden darf.

Wir überprüfen Ihre bestehenden Verträge und AGB und passen diese an neue rechtliche Entwicklungen, aber auch an Ihre wirtschaftlichen Interessen an.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Was können wir für Sie tun?