Versicherung und Makler / Versicherungsrecht
Das im Versicherungsvertragsrecht bis zur anstehenden VVG-Reform geltende „Alles oder Nichts Prinzip“ führt bei der zunehmenden Anzahl von Deckungsprozessen für Versicherer oder Versicherungsnehmer häufig zu einseitigen Ergebnissen.
Um solche Prozesse erfolgreich mit dem gewünschten Ergebnissen zu führen, ist es wichtig, die Taktik der Vorgehensweise wegen des Versicherungsschutzes spätestens unmittelbar nach der als so angesehenen „Obliegenheitsverletzung“ abzusprechen und konkrete Maßnahmen einzuleiten.



