Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Ständig im Wandel
 
Unsere Mandanten sind überwiegend Arbeitgeber.
 
Unsere jahrzehntelangen Erfahrungen im Arbeitsrecht helfen aber auch den Arbeitnehmern, leitenden Angestellten oder Geschäftsfüh­rern, Vorständen, Betriebsräten sowie Scheinselbständi­gen, denen wir in arbeitsrechtlichen Fragen gerne zur Seite stehen und die wir gerne vertreten.
 
Das Arbeitsleben spielt für uns alle eine bedeutende Rolle. Wich­tig ist vor allem eine Langfristbetrachtung und nicht nur eine kurze arbeitsrechtliche Momentaufnahme.
 
Funktionierende Arbeitsverhältnisse sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig. Kommt es zu Störungen im Ablauf muss angemessen reagiert werden.
 
Es gilt einerseits die aktuelle Rechtsprechung zu kennen und anderer­seits die Auswirkungen auf die rechtliche Positionen in Zukunft sorgfältig abzuwägen und nicht voreilig wertvolles „Porzel­lan zu zerschlagen“, denn immerhin geht es um die Zukunft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
 
 
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
 
Der ständige Wandel in Unternehmen führt oft zu Veränderun­gen beim Personal.
 
Wir kennen uns bei der Abfassung von Arbeitsverträgen aus und wissen, welche Bestimmungen in der aktuellen Rechtspre­chung zulässig oder unzulässig sind.
  
Wenn Sie sich von Arbeitnehmern trennen wollen oder müssen, müssen Sie genau wissen, wie eine Kündigung auszusehen hat, welcher Kündigungsschutz gilt und was es für eine Kündigung alles zu beachten gibt (z.B. Tarifvertrag).
  
Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, sollte abgewo­gen werden, ob die Fakten eine Kündigung überhaupt rechtfertigen, welche Beweismittel zur Verfügung stehen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt und wie die Verhandlungslage ist. Der gute Arbeitgeberanwalt benötigt viel Einfühlungsvermögen, Kreativi­tät, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick. Mit diesen Eigenschaften lassen sich die Vorstellungen des Arbeitge­bers in der Regel kostengünstig und gut umsetzen.
 
Wir unterstützen Sie bei:
 
-          Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge
-          Arbeitsverträge
-          Vertretung bei den Arbeitsgerichten
-          Beratung über Sperrzeiten/ Umgehungsmöglichkeiten
-          Betriebsratswahlen
-          Betriebsverfassungsrechtliche Fragen
-          Sozialpläne, Einigungsstellen
-          Schulungen und Workshops
 
 
Arbeitnehmer: In der Regel geht es um Kündigungsschutz
 
Um Arbeitnehmer gut vertreten zu können, muss man wissen, wie Arbeitgeber und Arbeitgeberanwälte denken und handeln. . Natürlich ist auch hierbei Fingerspitzengefühl gefragt. 
  
In der Regel geht es nicht um Störungen im Arbeitsverhältnis wie z.B. Mob­bing am Arbeitsplatz, sondern um Kündigungen, bei denen es nichts mehr zu gestalten gibt.
 
Der Sachverhalt ist damit meist fertig und es gilt, die Rechte des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit Kündigungsschutz bestmög­lich zu vertreten.
  
Hier ist vorrangig die Frage zu klären, ob der Arbeitnehmer noch Interesse am Arbeitsplatz hat ob also noch die Möglichkeit einer vertrauensvollen weiteren Zusammenarbeit besteht. Ist dies nicht der Fall, konzentrieren wir uns gemeinsam darauf, eine möglichst hohe Abfindung zu erstreiten.
  
Wir wissen, wo die Schwachstellen des Arbeitgebers sind und verhandeln entsprechend hart.
 
Dies lohnt sich für den Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber wird die Kündigung dagegen oft wesentlich teurer, als die sogenannte „Regelabfindung“
 
 
Kündigungsschutzverfahren
 
Beim Arbeitsgericht im Kündigungsschutzverfahren gilt:
 
Die erste mündliche Verhandlung vor Gericht findet schon ca. 2 bis 3 Wochen nach Einreichung der Klage statt. In dieser „Güteverhand­lung“ muss alles mündlich vorgetragen werden, was dem Gericht sonst in vielen Schriftsätzen umfangreich vor­her erläutert wird.
 
Im Prozess geben wir gerade dem eher gerichtlich unerfahrenen Arbeitnehmer die Sicherheit, die er braucht und stellen durch klare Vorgaben sicher, dass keine Aussage in die falsche Rich­tung läuft. Nachdem die meisten gerichtlichen Verfahren in der Güteverhandlung vergleichsweise enden, setzen wir unsere eigenen erfahrenen Anwälte und keine Korrespondenzanwäl­te ein.
 
 
Referenzen
 
Die Kanzlei verfügt über jahrzehntelang gewachsene Mandatsstruktu­ren. Wir betreuen seit Jahren erfolgreich Großunterneh­men und Unternehmen des Mittelstandes überwie­gend aus dem Logistik- und Versicherungsbereich sowie aus dem Handel.
 
 
Was können wir für Sie Tun?
 
Weitere Informationen und Fragen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
 
 
 

Kontakt

Walchner & Kollegen Rechtsanwälte
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