Versicherungsrecht / Haftpflichtschäden (u.A. Vermögensschadenhaftpflicht)

Wir beschäftigen uns häufig mit Haftpflichtschäden und der Abwicklung für und mit Versicherern sowie der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüchen oder Durchsetzung solcher Ansprüche im direkten Auftrag einer Vielzahl namhafter deutscher Versicherer.

Das im Versicherungsvertragsrecht bis zur  VVG-Reform geltende „Alles oder Nichts Prinzip“ führte bei einigen Deckungsprozessen im Zusammenhang mit Schadenablehnungen für Versicherer oder Versicherungsnehmer häufig zu einseitigen Ergebnissen. Seit der Reform gilt nun das Quotelungsprinzip, was einerseits gerechter erscheint, aber auch zu schwerer durchschaubaren Ergebnissen bei einigen Schadenfällen führt.

Wir unterstützen seit Jahrzehnten als Partner von Versicherungsmaklern und Rechtsanwälten sowie deren Vermögensschadenhaftpflichtversicherern diese bei der Durchsetzung oder Abwehr von (angeblichen) Haftpflichtansprüchen, die über die gesetzliche Vermögenschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt und mit dieser abzuwickeln sind.

Um im aussergerichtlichen Bereich oder bei Prozessen erfolgreich zu sein, ist es wichtig, die Taktik der Vorgehensweise wegen des Versicherungsschutzes spätestens unmittelbar nach der als so angesehenen „Obliegenheitsverletzung“ abzusprechen und konkrete Maßnahmen einzuleiten.