Fahrpersonalrecht

Seit 2006 gelten strengere gesetzliche Regelungen und spielen eine zunehmende Rolle für die gesamte Frachtführerbranche, Spediteure und Versender.

Die Auswirkungen der Umstellung auf den elektronischen Tachographen und die damit untrennbar verbundenen elektronischen Aufzeichnungen und komplizierten Abwicklungsmodalitäten sind ein wesentlicher Schritt hin zum „gläsernen Unternehmer“. Mit einer einfachen Digitalkarte sind sämtliche Fahrvorgänge bis zu einem Monat zurück elektronisch auswertbar. Interessant und auch ganz wesentlich relevant ist die Abgrenzung zum Datenschutz nach der 2019 scharf geschalteten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. dem geänderten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das klare Grenzen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und der entsprechenden Aufklärung Betroffener vorgibtt.

Damit verbunden sind einige rechtliche Veränderungen und zusätzliche rechtliche und finanzielle Risiken die erst mit einer individuellen Beratung unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Bedürfnisse abschätzbar sind. Auf alle Fälle müssen Sie nicht nur damit rechnen, dass Bußgeldverfahren schnell eingeleitet und deren Vollzug vereinfacht wird, sondern, dass die Einhaltung des Fahrpersonalrechts auch Auswirkungen auf den konkreten Deckungsschutz im Rahmen der bestehenden Verkehrshaftungspolicen (Obliegenheitsverletzungen) haben kann.

Es gilt die rechtlichen Regelungen korrekt in die Praxis umzusetzen und auch in der rechtlichen Beratung Konsequenzen zu ziehen.