Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Ständig im Wandel

Wir übernehmen arbeitsrechtliche Mandate und arbeiten mit Personalabteilungen unserer Firmenmandanten Hand in Hand. Schwerpunktmässig vertreten wir in erster Linie Unternehmen im individuellen Arbeitsrecht auch bei Kündigungsschutzprozessen, aber immer wieder auch Firmenmitarbeiter aus unserem geschäftlichen Umfeld. Langjährige Erfahrungen im Arbeitsrecht helfen Arbeitnehmern, leitenden Angestellten oder Geschäftsführern, Vorständen, Betriebsräten sowie Selbständigen, denen wir in arbeitsrechtlichen Fragen gerne zur Seite stehen.

Das Arbeitsleben spielt für uns alle eine bedeutende Rolle. Aus unserer langjährigen Erfahrung in Personalangelegenheiten sollten emotionale Situationen im Arbeitsleben trotz aller Betroffenheit vor allem in der rechtlichen Beratung in den Hintergrund gestellt werden und stattdessen Langzeitbetrachtungen im Vordergrund stehen. Funktionierende Arbeitsverhältnisse sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von Bedeutung. Kommt es zu Störungen im Ablauf, muss immer angemessen reagiert und sollen möglichst für alle Beteiligten akzeptable Lösungen gefunden werden.

Dabei ist neben der Kenntnis der aktuelle Rechtsprechung Einfühlungsvermögen und Empathie gefragt. Die Auswirkungen auf die betroffenen Rechtssubjekte sollten für die Zukunft sorgfältig abgewogen werden und dabei sollte nicht voreilig wertvolles „Porzellan zerschlagen“, werden, denn bekanntlich treffen sich die Parteien in einer Branche auch später immer wieder und sollten dann nicht aus Verärgerung gegeneinander arbeiten.Einen einfühlsamen Rechtsanwalt in solche Auseinandersetzungen mit einzubinden entlastet auf emotionaler Ebene und kann zu positiven Lösungsansätzen führen, auf die man alleine nicht gekommen wäre.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Der ständige Wandel in Unternehmen führt zum Wandel der Anforderungen an arbeitsrechtliche Vereinbarungen und Verträge. So sind Mitarbeiter seit 2015 zwingend über die Verwendung personenbezogener Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) im Unternehmen aber auch über die Verwendung solcher Daten von Kunden und Dritten schriftlich aufzuklären und zu informieren. Ferner gibt es durch gesetzliche Veränderungen Fortbildungsverpflichtungen und Nachweispflichten (z.B. nach der EU Versicherungsvertriebs-richtlinie (Insurance Distribution Directive (IDD) denen in der Praxis Rechnung getragen werden muß und die in der Organisation der Personalabteilungen auch entsprechend strukturelles Umdenken und Vorhalten von Fortbildungsnachweisen erforderlich machen, die bei Kontrollen von Aufsichtsbehörde. Wir kennen uns bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Rundschreiben wie Mitarbeiterinformationen aus und wissen was hier zu tun ist.

Wenn Sie sich von Arbeitnehmern trennen wollen oder müssen, müssen Sie genau wissen, wie eine Kündigung auszusehen hat, welche Kündigungsfristen gelten und was es alles zu beachten gibt (z.B. Tarifvertrag).

Bevor eine arbeitsrechtliche Kündigung ausgesprochen wird, sollte sorgfältig abgewogen werden, ob es nicht noch andere Möglichkeiten gibt. Oft steht so etwas nach eingehender Debatte am Schluss dann doch noch zur Diskussion und kann streitschlichtend und besser als eine Kündigung sein. Der zur Unterstützung eingesetzte Rechtsanwalt benötigt viel Einfühlungsvermögen, Kreativität, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick. Mit diesen Eigenschaften lassen sich Ihre Vorstellungen in der Regel kostengünstig und gut umsetzen.

Wir unterstützen Sie bei:

–  Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge
–  Arbeitsvertragsgestaltung, Formulierung von Nachträgen
–  Erstellung von Rundbriefen für Personalabteilungen
– Vertretung bei den Arbeitsgerichten
–  Beratung über Sperrzeiten/ Umgehungsmöglichkeiten        

Arbeitnehmer: Vielen geht es in erster Linie um den Kündigungsschutz

Um Arbeitnehmer gut zu vertreten, muss man wissen, wie Arbeitgeber denken und handeln. Natürlich ist Fingerspitzengefühl gefragt, vor allem wenn die Parteien am Schluß vielleicht doch noch weiter zusammenarbeiten werden.  
  
Vielfach geht es nicht nur um einfache Störungen im Arbeitsverhältnis, wie z.B. Mobbing am Arbeitsplatz, sondern um Kündigungen, bei denen es nichts mehr zu gestalten gibt.

Der Sachverhalt ist damit meist fertig und es gilt, die Rechte des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit Kündigungsschutz bestmög­lich zu vertreten.

Dabei ist vorrangig die Frage zu klären, ob der Arbeitnehmer weiter Interesse am Arbeitsplatz hat, ob also noch die Möglichkeit einer vertrauensvollen weiteren Zusammenarbeit besteht oder etwa nicht. Ist dies nicht der Fall, konzentrieren wir uns gemeinsam darauf, eine interessengerechte Abfindung durchzusetzen.

Fairer Umgang miteinander lohnt sich für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber.

Kündigungsschutzverfahren
 
Beim Arbeitsgericht im Kündigungsschutzverfahren gilt:

Die erste mündliche Verhandlung vor Gericht findet normalerweise schon ca. 2 bis 3 Wochen nach Einreichung der Klage statt. In dieser „Güteverhand­lung“ muss alles mündlich vorgetragen werden, was dem Gericht sonst in vielen Schriftsätzen umfangreich vor­her erläutert wird.

Im Prozess geben wir gerade dem eher gerichtlich unerfahrenen Arbeitnehmer die Sicherheit, die er braucht und stellen durch klare Vorgaben sicher, dass keine mißverständlichen Aussage erfolgen. 

Referenzen

Die Kanzlei verfügt über einen jahrzehntelang gewachsene Mandatsstrukturen. Wir betreuen seit Jahren erfolgreich Großunterneh­men und Unternehmen des Mittelstandes überwie­gend aus dem Logistik- und Versicherungsbereich sowie aus dem Handel. 

Was können wir für Sie Tun?

Weitere Informationen und Fragen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.