Speditionsvertrag / Speditionsaufträge /Frachtauftrag

Seine gesetzliche Grundlage findet der Speditionsvertrag im Handelsgesetzbuch, in den §§ 453 ff. HGB. Hiernach wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung eines Gutes zu „besorgen“.

Insbesondere bestimmt er das Beförderungsmittel und den Beförderungsweg, wählt die ausführenden Unternehmer aus, denen er entsprechende Aufträge erteilt, die er mit den nötigen Informationen versorgt und denen er Weisungen erteilt.

Der Speditionsvertrag zwischen dem Spediteur und dem Auftraggeber (= Versender), bedarf keiner Form. Oft wird kommt er daher auch mündlich („auf Zuruf“) zustande.

Zwar erlaubt es die Formfreiheit den Vertragsparteien, unbürokratisch vorzugehen — dennoch sollte der Spediteur, aber auch der Versender, immer an einen möglichen Haftungsprozess denken, zumal er viele Einzelleistungen wie z.B. die Transportleistungen oft mit Drittunternehmen ausführt und bei Transporten immer etwas Unvorhergesehenes passieren kann, auch wenn das äusserst selten ist.

Hier sind, wie bei jedem Schadensersatzprozess, schriftliche Vereinbarungen von Vorteil.

Speditionsunternehmen sind daher gut beraten, wenn diese Ihren Kunden etwa nach mündlicher Beauftragung eine schriftliche Auftragsbestätigung hinterher schicken, in der festgehalten ist, was gelten soll.

Dies erlaubt es dem Spediteur, Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil zu machen. Auch wird üblicherweise die Geltung der ADSp („Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen“) vereinbart, nach denen sich dann die Rechte und Pflichten des Spediteurs richten. Das es seit 2016 und seit 2017 nochmals überarbeitete ADSp Bestimmungen gilt, die von verschiedenen Verbänden als Verbandsempfehlungen empfohlen werden, oft aber auch noch die alten ADSp (2003) gelten, die zum Teil sogar (z.B. beim Speditionspfandrecht, Fälligkeitsregelungen etc. vorteilhafter sein können) muß genau hingesehen werden, wie die Verträge aussehen und was genau vereinbart wurde.

Im Interesse des Kunden und im eigenen Interesse zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen ist der Spediteur gehalten, seine Vereinbarungen mit Frachtführern möglichst so zu gestalten, dass keine Unklarheiten bestehen und der Frachtführer für entstehende Schäden in seiner Obhut aufzukommen hat und alles schnell und reibungslos abgewickelt wird.

Grundsätzlich Abstand sollte von vorgefertigten Musterformularen genommen werden, die im Internet zumeist gegen eine verhältnismäßig geringe Gebühr erworben werden können.

Solche Musterverträge sind fast immer nicht auf die speziellen Bedürfnisse und an das Leistungsprofil Ihres Unternehmens zugeschnitten — sie werden damit auch nicht den speziellen Haftungsrisiken  gerecht! Vor allem bei Haftungsbestimmungen und im Bereich der Entgeltregelungen finden sich Formulierungen, die im Ernstfall sehr teuer und anderweitig problematisch werden und bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.

Die Konsequenz: Nachteile im Haftungsprozess, die bis zum Verlust des Prozesses führen können.

Gerne sind wir Ihnen bei der Ausarbeitung von Muster-Speditionsverträgen oder der Verhandlung massgeschneiderter Projektverträge, aber vor allem auch bei der Erarbeitung unternehmensspezifischer Ladeaufträge behilflich. Da Spediteur nicht gleich Spediteur ist und Auftraggeber und Verlader sich auch entsprechend unterscheiden weil viele Besonderheiten bei bestimmten Formen von Verkehrsverträgen zu beachten sind, bedeuten maßgeschneiderte Auftrags-/ und Speditionsbedingungen Vereinfachungen bei der Abwicklung, die Verringerung von Haftungsrisiken, klare Entgeltvereinbarungen und die Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten mit dem Auftraggeber. Es macht für die Vertragsgestaltung einen großen Unterschied, mit welchen Schwerpunkten der Spediteur generell tätig ist und welches Transportgut in Frage kommt. Ob z.B. Schwergut wie große Maschinen wie auch Transformatoren oder gar Panzer oder andere Kriegswaffen, Teile von Autobahnbrücken oder radioaktive Behälter, Kleidungsstücke oder weisse oder braune Ware transportiert werden, spielt für die Vertragsgestaltung und Abwicklung eine wesentliche Rolle und muß berücksichtigt werden, wenn man negative finanzielle Erfahrungen möglichst reduzieren will.

Aus langjähriger Erfahrung erkennen wir Ihre speziellen Bedürfnisse und sichern Sie bestmöglich ab, damit Streitigkeiten schon im Ansatz vermieden werden und jedem in der Logistikkette klar ist, was von ihm verlangt wird.

Wir hören gerne von Ihnen.