Transportlogistik / Gefahrgutrecht

Bei nationalen und internationalen Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße sind eine Vielzahl von Gefahrgutvorschriften, wie z.B. das Übereinkommen über Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und aktuelle Verordnungen einzuhalten, die ständigen Veränderungen unterliegen und auch eine Vielzahl von Übergangsvorschriften enthalten. Wird gegen solche Bestimmungen verstoßen, drohen drastische Bußgelder, Strafen und der Verlust des Versicherungsschutzes.

Dies gilt in manchen Fällen auch dann, wenn der Verstoß durch zurechenbare dritte Unternehmen oder Personen begangen wurde.

Um größere Komplikationen zu vermeiden, ist es oft sehr frühzeitig wichtig, den Sachverhalt umfassend zu klären und eine Taktik der Vorgehensweise zurecht zu legen, die ein bestmögliches Ergebnis unter Berücksichtigung aller ordnungsrechtlicher Bestimmungen und auch der vertraglichen Situation erzielen lässt. Wir helfen Ihnen dabei gerne.