Versicherungvermittlerrecht (Versicherungsmakler, Assekuradeure und Versicherungsberater | Maklerrecht

International und national tätige Versicherungsmakler, Assekuradeure und Versicherungsberater gehören zu unseren jahrzehntelang betreuten Stammmandanten. In Anbetracht der mit Inkrafttreten des Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VersVermG) mit Änderung der GewO und VVG und VAG Anfang 2007 umgesetzten EU- Vermittlerrichtlinie ergeben sich veränderte Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Versicherungsmaklern und -agenten. Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Versicherungsmakler nicht zugleich die Schadenbearbeitung für die Versicherer vornehmen dürfen, führt zu erheblichen Abgrenzungsfragen gegenüber den Aufgaben des Assekuradeurs und hat den Markt der Akteure in den letzten Jahren massgeblich verändert.

Hier geben wir Hilfestellungen bei der Bewältigung der Vorgaben und klären, bevor es zu unangenehmen rechtlichen Konsequenzen kommen kann.

Herauszuheben wäre dazu die anlassbedingte Beratungs-/ und Dokumentationsverpflichtung, die bei vermeintlichen Innanspruchnahmen durch Kunden an den Makler erhebliche Anforderungen stellt. Hier bleibt es bei der „best Advice“ Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und Abgrenzungsfragen bei der Inanspruchnahme der Pflichthaftpflichtversicherung der Makler.

Auch beim Abschluss von anderen Maklerverträgen für Endverbraucher, zum Beispiel bei der Wohnungsvermittlung ergeben sich immer wieder Probleme, die besser vor dem Abschluss der Verträge analysiert und gelöst werden sollten.